In der Baufinanzierung gibt es zahlreiche Begrifflichkeiten, Abläufe und Prozesse. Der Prozess vom erstmaligen Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer kann bspw. von wenigen Wochen bis hin zu mehren Monaten andauern. Umso wichtiger ist es alle Besonderheiten und Eventualitäten zu kennen.
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Beim Immobilienerwerb sind mehrere Behörden und Personen involviert wie die nebenstehende Grafik zeigt. Diese zeigt den klassischen Verlauf beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Eine Versicherung, die den Bauherrn vor Schadensersatzansprüchen schützt. Sie deckt Schäden, die Dritten auf dem Baugrundstück oder durch die Baumaßnahmen entstehen könnten und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann.
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Die Bauleistungsversicherung, auch Bauwesenversicherung genannt, schützt während der Bauphase vor Schäden an der Immobilie, der Baustelle oder den Baustoffen. Schäden können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.
Eine Versicherung, die im Todesfall eine finanzielle Absicherung bietet.
Streitigkeiten rund um Ihre Immobilie? Unsere Rechtsschutzversicherung bietet Unterstützung bei Nachbarschaftsproblemen, Mietkonflikten oder Handwerkerstreitigkeiten. So können Sie sich auf kompetente juristische Hilfe verlassen.
Eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, die bestätigt, dass Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Dies bedeutet, dass sie baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen haben.
Die Verpflichtung des Darlehensnehmers, das Darlehen innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) auszahlen zu lassen.
Die jährliche Wertminderung von Wirtschaftsgütern, die steuerlich als Verlust geltend gemacht werden kann. Bei vermieteten Immobilien können Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes in Form einer linearen Abschreibung (gleichbleibender Betrag pro Jahr) steuermindernd berücksichtigt werden. Wichtig: Dies gilt nicht für den Grund und Boden, da dieser sich nicht abnutzt.
Die Übertragung von Rechten und Ansprüchen an einen Dritten. In der Immobilienfinanzierung betrifft dies häufig Rechte aus Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Investmentfonds oder Grundschulden.
Ein Aufpreis, den einige Banken für die Bereitstellung eines Darlehens verlangen. Der Darlehensbetrag wird vollständig ausgezahlt, der Darlehensnehmer muss jedoch einen höheren Betrag zurückzahlen.
Eine Jahreszahlung auf ein Darlehen, die Sollzins und Tilgung umfasst. Die Höhe der Annuität bleibt während der Sollzinsbindungsfrist konstant, wobei der Tilgungsanteil im Laufe der Zeit steigt und der Zinsanteil sinkt.
Ein langfristiges Darlehen, das in konstanten Raten (Annuitäten) zurückgezahlt wird. Die Rate setzt sich aus Sollzinsen und Tilgung zusammen. Mit der Laufzeit steigt der Tilgungsanteil, während der Zinsanteil sinkt.
Die Kosten für den Kauf einer Immobilie, die neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision, Erschließungskosten und Finanzierungskosten umfassen. Da Abschreibungen nur auf die Immobilie selbst, nicht aber auf den Grund und Boden möglich sind, müssen die Nebenkosten anteilig aufgeteilt werden.
Eine Anschlussfinanzierung erfolgt, wenn ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst wird. Bleibt der Kreditnehmer bei derselben Bank, spricht man von einer Prolongation. Entscheidet er sich für einen Bankwechsel, wird dies als Umschuldung bezeichnet.
Dies sind die Kosten für den Anschluss eines Hauses an das öffentliche Versorgungsnetz (z. B. Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telekommunikation). Diese Kosten beziehen sich auf die Leitungen vom Haus bis zur Grundstücksgrenze.
Ein Darlehen, das ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden gewährt, oft zu besonders günstigen Konditionen. In manchen Fällen muss der geldwerte Vorteil, der sich aus den Konditionen ergibt, versteuert werden.
Die rechtliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumswechsel einer Immobilie. Der Übergang des Eigentums wird durch die Auflassung und die Eintragung ins Grundbuch vollzogen (§ 925 BGB).
Eine Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs, die den Anspruch des Käufers auf den Eigentumsübergang sichert. Sie schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer die Immobilie ein zweites Mal verkauft oder belastet, ohne dies mit dem Käufer abzustimmen.
Ein von der Baubehörde beglaubigter Plan, der die Aufteilung eines Gebäudes darstellt. Er zeigt, welche Gebäudeteile dem Sondereigentum und welche dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet sind. Durch die Nummerierung der Einheiten werden Verwechslungen vermieden.
Öffentliche Zuschüsse oder Darlehen, die Eigentümern neu errichteter, selbst genutzter Immobilien helfen sollen, finanzielle Belastungen nach dem Bezug zu reduzieren. Diese Hilfen werden nach den Bestimmungen des II. Wohnungsbaugesetzes (WoBauG) gewährt und in abnehmenden Monatsraten ausgezahlt. Einkommens- und Wohnflächengrenzen sind dabei zu beachten. Details variieren je nach Bundesland.
Ein Haus, das aus vorgefertigten Teilen besteht und von einer Baufirma nur teilweise fertiggestellt wird. Im Gegensatz zu einem schlüsselfertigen Fertighaus übernimmt der Bauherr den weiteren Ausbau in Eigenleistung.
Dazu zählen unter anderem die Ver- und Entsorgungsleitungen vom Haus bis zur Grundstücksgrenze, Gartenanlagen, gepflasterte Wege und befestigte Flächen. Ein Teil der Kosten für Außenanlagen wird zu den Herstellungskosten gerechnet.
Der Prozentsatz des Darlehensbetrages (Nominalbetrag), der an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird.
Ein Haus, das aus vorgefertigten Teilen besteht und von einer Baufirma nur teilweise fertiggestellt wird. Im Gegensatz zu einem schlüsselfertigen Fertighaus übernimmt der Bauherr den weiteren Ausbau in Eigenleistung.
Bedingungen, die im Darlehensvertrag festgelegt sind und innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt werden müssen, damit die Bank das Darlehen auszahlt. Ein häufiges Beispiel ist die rangrichtige Eintragung der Grundschuld im Grundbuch.
Ein Aval ist eine Bürgschaft oder Garantie, die von einem Kreditinstitut übernommen wird. Dabei stellt das Institut keinen Geldbetrag zur Verfügung, sondern seine eigene Kreditwürdigkeit.
Ein schriftlicher Antrag bei der Baubehörde, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Um das Verfahren einzuleiten, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Eine detaillierte Aufstellung der Ausstattungs- und Ausführungsmerkmale eines Bauvorhabens.
Wichtige Inhalte:
Die Baubeschreibung ist ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierungsanfrage und auch dem Baugenehmigungsantrag beizufügen, da sie die Qualität des geplanten Gebäudes dokumentiert.
Eine Fläche, die noch nicht als Bauland ausgewiesen ist, jedoch in Zukunft zu Bauland umgewandelt werden soll. Die endgültige Nutzung muss durch einen verbindlichen Bebauungsplan festgelegt werden.
Ein förmliches Verfahren, das in den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschrieben ist, um ein Bauvorhaben zu genehmigen. Die Baugenehmigung ist zeitlich begrenzt und gebührenpflichtig. Ohne diese Genehmigung dürfen keine Baumaßnahmen beginnen. In manchen Bundesländern reicht für kleinere Bauvorhaben eine Bauanzeige aus.
Eine im Bebauungsplan festgelegte Grenze, die gemäß § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nicht von Gebäuden oder Gebäudeteilen überschritten werden darf.
Mängel an einem Bauwerk, die durch fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder mangelhaftes Material entstehen. Sie mindern den Wert oder die Nutzbarkeit des Bauwerks. Um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, sollten Bauherren erkennbare Mängel bereits bei der Bauabnahme schriftlich festhalten.
Zu den Baunebenkosten zählen unter anderem:
Die Bauordnung wird auf Landesebene festgelegt und regelt:
Kosten, um ein Grundstück in einen bebaubaren Zustand zu bringen, z. B. durch:
Ein Konzept, bei dem Immobilien während der Planungs- oder Bauphase gekauft werden. Dadurch können steuerliche Vorteile genutzt werden.
Zinsen, die während der Bauzeit anfallen und durch Teilauszahlungen des Darlehens entstehen.
Ein Bebauungsplan legt die zulässigen baulichen Nutzungen eines Gebiets rechtsverbindlich fest. Er enthält wesentliche Angaben zur Gestaltung des Gebiets, wie:
Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als Sicherheit für eine Baufinanzierung dienen. Die Bank sichert das Darlehen in der Regel durch die Eintragung einer Grundschuld ab.
Der Teil des Beleihungswertes einer Immobilie, den Kreditinstitute nach gesetzlichen und internen Vorschriften beleihen dürfen.
Der Beleihungswert ist der geschätzte Wert einer Immobilie, der unter normalen Marktbedingungen bei einem Verkauf erzielt werden könnte (Sachwert). Viele Kreditgeber ziehen hiervon einen Sicherheitsabschlag von etwa 10 % - 20 % ab.
Der prozentuale Anteil des Objektwertes, der fremdfinanziert wird. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
Fremdkapital / Beleihungswert x 100 = Beleihungsauslauf.
Dieser Wert berücksichtigt den Eigenkapitaleinsatz des Kunden.
Ein Prozess, bei dem Käufer eines Fertighauses oder einer Bauträgerimmobilie die Ausstattung ihrer Immobilie festlegen. Hierbei werden Details wie Fliesen, Dachziegel, Türen oder Griffe ausgewählt. Sonderwünsche, die über die Grundausstattung hinausgehen, können den endgültigen Kaufpreis erhöhen.
Eine Gebühr, die Banken für Darlehensbeträge erheben, die bereits bereitgestellt, aber noch nicht abgerufen wurden. Der Bereitstellungszins liegt meist bei 0,25 % pro Monat und wird nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit berechnet. Diese Zinsen fallen häufig bei Bauvorhaben an, da Darlehen in Teilbeträgen (Tranchen) je nach Baufortschritt abgerufen werden.
Kosten für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Dazu zählen:
Die Kosten für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie.
Ein Vertrag, bei dem sich ein Dritter (Bürge) verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners einzustehen, falls dieser seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
Eine Bürgschaft, die den Käufer oder Bauherrn schützt. Bauträger dürfen gemäß § 34 Gewerbeordnung Gelder von Käufern oder Bauherren nur unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) entgegennehmen. Werden Voraus- oder Teilzahlungen vereinbart, ist eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV notwendig. Diese erlischt, sobald die entsprechenden Baufortschritte erreicht wurden. Je später der Käufer zahlt, desto geringer ist das Risiko eines nicht fertiggestellten Objektes (z. B. im Fall einer Insolvenz des Bauträgers).
Die Vergütung eines Maklers für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses.
Ein Darlehen, bei dem die Bank den Zinssatz für einen vorher festgelegten Zeitraum garantiert. Änderungen am allgemeinen Zinsniveau haben in diesem Zeitraum keinen Einfluss auf den vereinbarten Zinssatz.
Ein Darlehen, dessen Zinssatz regelmäßig (z. B. alle drei oder sechs Monate) an den EURIBOR (Referenzzinssatz für den europäischen Geldmarkt) angepasst wird. Der Darlehensnehmer hat bei diesen Terminen die Möglichkeit, das Darlehen ganz oder teilweise zurückzuführen.
Die gesamte Dauer, bis ein Darlehen vollständig zurückgezahlt ist (nicht zu verwechseln mit Zinsbindung).
Die Differenz zwischen dem Nominalbetrag eines Darlehens und dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag. Ein Disagio wird als Zinsvorauszahlung betrachtet, wodurch der Sollzinssatz des Darlehens reduziert wird.
Der Effektive Jahreszins gibt an, wie hoch die gesamten jährlichen Kosten eines Kredits sind, einschließlich Zinsen und zusätzlicher Kosten wie Bearbeitungs- oder Abschlussgebühren. Er berücksichtigt alle relevanten Faktoren und zeigt die tatsächliche finanzielle Belastung des Kreditnehmers. Dadurch ermöglicht er einen einfachen und zuverlässigen Vergleich verschiedener Kreditangebote.
Eigene Vermögenswerte, die zur Finanzierung einer Immobilie genutzt werden können. Zum Eigenkapital zählen:
Persönliche Arbeitsleistungen, die zur Einsparung von Handwerkerkosten erbracht werden. Dazu gehören auch Hilfe durch Verwandte oder Nachbarn.
Risiken:
Die Nutzung einer Immobilie für die eigenen Wohnzwecke.
Ein vom Finanzamt festgelegter Richtwert für Grundstücke und Gebäude. Er dient unter anderem als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer. Der Einheitswert liegt meist deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert und wird dem Eigentümer durch den Einheitswertbescheid mitgeteilt.
Eine der sieben Einkunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz (§ 21 EStG). Sie umfassen alle steuerpflichtigen Überschüsse oder Verluste aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden.
Absetzbare Werbungskosten:
Ein Darlehen, bei dem während der Laufzeit nur die Zinsen gezahlt werden. Die Tilgung erfolgt in einer einzigen Zahlung am Ende der Laufzeit.
Kreditinstitute tragen neben der Grundschuld und den Grundschuldzinsen oft auch eine zusätzliche Sicherheit für sogenannte einmalige Nebenleistungen ein (5 % bis 10 % des Grundschuldbetrags). Dies dient dazu, bei einer Zwangsversteigerung pauschal die Kosten zu decken.
Hinweis: Die Bank darf im Verhältnis zum Kreditnehmer nur den tatsächlich geschuldeten Betrag einbehalten.
Ein KfW-Programm zur Förderung des Baus oder Kaufs energieeffizienter Gebäude. Gefördert werden:
Ein KfW-Programm, das die Sanierung von Bestandsimmobilien zu energieeffizienten Gebäuden fördert. Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und die Verbesserung der Energieeffizienz.
Ein veräußerbares und vererbbares Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu besitzen. Das Erbbaurecht ist zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und mit der Zahlung eines Erbbauzinses an den Grundstückseigentümer verbunden. Es kann wie ein Grundstück belastet werden.
Das wiederkehrende Entgelt, das für die Nutzung eines Erbbaurechts gezahlt wird. Der Betrag wird nach § 9 Abs. 2 der Erbbaurechtsverordnung für die gesamte Laufzeit des Vertrags festgelegt.
Ein anderer Begriff für das Erbbaurecht.
Aufwendungen für die Instandhaltung und Renovierung einer Immobilie, die nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich abgesetzt werden können.
Hinweis:
Alle Maßnahmen, die notwendig sind, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu gehören:
Kosten, die für die Baureifmachung eines Grundstücks anfallen. Dazu zählen:
Der EURIBOR (European Interbank Offered Rate) ist ein Referenzzinssatz für Termingelder, die zwischen europäischen Banken gehandelt werden. Er hat mit der Einführung des Euro den früheren FIBOR (Frankfurt Interbank Offered Rate) ersetzt und dient als Basis für viele Kredit- und Anlagezinssätze.
Ein Gebäude, das aus vorgefertigten Teilen in Massiv- oder Holzbauweise errichtet wird.
Eine Fälligkeitsmitteilung informiert darüber, ab wann und in welcher Höhe eine Zahlung fällig ist. Sie kann von unterschiedlichen Parteien ausgestellt werden:
Bank:
Notar:
Eine detaillierte Übersicht über die Gesamtkosten eines Bau- oder Kaufvorhabens (Herstellungs- und Erwerbskosten) sowie die eingesetzten Eigen- und Fremdmittel.
Eine Karte, die alle Flurstücke einer bestimmten Gemarkung abbildet. Sie kann beim zuständigen Katasteramt eingesehen und angefordert werden.
Die Bezeichnung für eine eindeutig definierte Grundstücksfläche. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.
Ein Darlehen, mit dem sich der Darlehensnehmer den aktuellen Sollzinssatz für eine zukünftige Finanzierung sichert.
Ein öffentliches Register, das alle wesentlichen Informationen zu einem Grundstück enthält. Es wird beim zuständigen Grundbuchamt geführt und besteht aus drei Abteilungen:
Das Grundbuch dient der rechtlichen Sicherung des Grundstücksverkehrs. Personen mit berechtigtem Interesse, wie Eigentümer oder Kaufinteressenten, können Einsicht nehmen oder einen Grundbuchauszug beantragen.
Rechte Dritter an einem Grundstück, die in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen sind. Häufige Beispiele sind:
Eine Steuer, die beim Kauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken anfällt. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Das örtliche Finanzamt kann genaue Auskünfte über die Höhe der Steuer geben.
Eine im Bebauungsplan festgelegte Kennzahl, die angibt, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.
Beispiel: Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 dürfen 40 % des Grundstücks bebaut werden. Flächen für Garagen, Stellplätze und Zufahrten werden dabei mitgerechnet.
Ein dingliches Recht, das einem Dritten an einem Grundstück eingeräumt wird. Beispiele für Grundpfandrechte sind:
Ein Grundpfandrecht, das zugunsten eines Gläubigers in das Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld ist nicht an eine persönliche Forderung gebunden, sondern ermöglicht dem Gläubiger eine Zahlungsverpflichtung aus dem Grundstück geltend zu machen.
Ein Prozess, bei dem der Grundstückseigentümer in einer notariellen Urkunde zustimmt, sein Grundstück zu belasten. Diese Belastung (Grundschuld) wird anschließend im Grundbuch eingetragen.
Der Zinssatz, der bei der Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Er ist unabhängig vom Zinssatz des Darlehens und wird häufig höher eingetragen (meist zwischen 15 % und 20 %), um mögliche Zinsschwankungen oder zusätzliche Kosten im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers abzudecken.
Hinweis: Siehe auch einmalige Nebenleistungen.
Eine von den Gemeinden erhobene Steuer auf Grundbesitz. Die Höhe der Grundsteuer wird durch den Einheitswert und den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde bestimmt.
Eine dingliche Sicherung einer persönlichen Forderung an einem Grundstück.
Fonds, die der Finanzierung von Bauprojekten dienen.
Kosten, die durch die Beseitigung der üblichen Abnutzung an Immobilien entstehen. Beispiele:
Eine nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 21 Abs. 5 WEG) vorgeschriebene Rücklage für Reparaturen und Schäden am Gemeinschaftseigentum von Wohnanlagen.
Eine Finanzierung, die speziell auf Kapitalanleger zugeschnitten ist, die Immobilien nicht selbst nutzen, sondern als Anlageobjekte erwerben.
Die Fähigkeit eines Kreditnehmers, die laufenden Kosten eines Darlehens (Zinsen und Tilgung) aus seinem Einkommen zu decken. Diese wird von der Bank vor der Vergabe eines Darlehens überprüft.
Ein Vertrag über den Kauf einer Immobilie, der notariell beurkundet werden muss, um rechtsgültig zu sein.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist ein bundeseigenes Institut, das zinsgünstige Darlehen vergibt, um den privaten Wohnungsbau, CO₂-sparendes Bauen und die Wirtschaft zu fördern.
Ein von der KfW unterstützter Standard für energieeffizientes Bauen oder Sanieren.
Festverzinsliche Wertpapiere, die von Banken ausgegeben werden, um langfristige Projekte von Kommunen, Städten oder Bundesländern zu finanzieren (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Wasserversorgungsanlagen).
Die Bedingungen, unter denen ein Darlehen gewährt wird. Dazu gehören:
Nach Ablauf der Sollzinsbindung müssen neue Konditionen für den weiteren Finanzierungszeitraum festgelegt werden.
Die gesetzliche Fähigkeit, einen Kreditvertrag abzuschließen.
Die Laufzeit beschreibt den Zeitraum zwischen der Auszahlung eines Darlehens und dessen vollständiger Rückzahlung.
Der Nachweis der Identität eines Darlehensnehmers, der durch Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises erfolgt.
Eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z. B. der Bank), in der dieser nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) im Grundbuch zustimmt.
Ein gesetzliches Regelwerk, das die Pflichten von Immobilienmaklern, Darlehensvermittlern und Bauträgern regelt.
Maßnahmen zur Erhöhung des Wohn- oder Nutzwerts eines bestehenden Gebäudes.
Beispiele:
Umgangssprachliche Bezeichnung für Eigenleistung.
Eine zusätzliche Finanzierung, die über die ursprünglich vereinbarte Kreditsumme hinausgeht.
Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis einer Immobilie entstehen:
Hinweis: Diese Kosten müssen bei der Kalkulation der Gesamtkosten und der monatlichen Belastung berücksichtigt werden.
Alle Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers, die über Zins- und Tilgungsleistungen hinausgehen. Dazu gehören:
Eine Bescheinigung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen (in den neuen Bundesländern), die bestätigt, dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden.
Hinweis: Dieser Bescheid ist oft Voraussetzung für die Bestellung einer Grundschuld.
Ein Dokument, in dem die Gemeinde bestätigt, dass kein Vorkaufsrecht für ein Grundstück besteht oder dass das bestehende Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird.
Hintergrund: Gemeinden haben grundsätzlich ein Vorkaufsrecht an allen Grundstücken, das nicht im Grundbuch eingetragen werden muss.
Ein Sicherungsmittel, das bei Finanzierungen mit geringen Darlehensbeträgen (z. B. 10.000 EUR) verwendet wird.
Wenn ein Kreditnehmer ein zugesagtes Darlehen oder Teilbeträge nicht abruft, entsteht der Bank ein Verlust. Dieser wird durch eine Entschädigung ausgeglichen, die ähnlich einer Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.
Ein im Grundbuch (Abteilung II) eingetragenes Recht, das einer bestimmten Person die Nutzung einer Immobilie erlaubt.
Ein Treuhandkonto, das auf den Namen eines Notars eingerichtet ist und fremde Gelder verwaltet.
Der im Kaufvertrag festgelegte Kaufpreis, der beim Notar beurkundet wird.
Bedeutung:
Eine Verbraucherschutzverordnung, die Kreditinstitute verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Kosten, Preise und den effektiven Jahreszins offenzulegen.
Ziel: Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit für Verbraucher.
Die Verlängerung eines Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung bei derselben Bank.
Banken, Versicherungen und Bausparkassen, mit denen ich zusammenarbeite und an die Baufinanzierungen vermittelt werden.
Eine durch notariell beglaubigte Erklärung veranlasste Veränderung der Rangfolge im Grundbuch.
Die Rangstelle gibt an, in welcher Reihenfolge Gläubiger bei einer Zwangsvollstreckung aus dem Verkaufserlös bedient werden.
Ein langfristiger Kredit, der durch Grundpfandrechte (z. B. Hypotheken oder Grundschulden) im Grundbuch abgesichert ist.
Der Prozess, durch den Kreditinstitute Mittel beschaffen, um Darlehen vergeben zu können.
Der noch nicht zurückgezahlte Teil eines Darlehens zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Eine Versicherung, die Darlehensraten gegen Risiken wie Tod, Unfall oder Krankheit absichert.
Eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks.
Kosten, die durch den Aufwand der Bank entstehen, den Wert einer Immobilie einzuschätzen. Diese Kosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) sammelt Informationen zur Beurteilung der Bonität von Kreditnehmern.
Beim Verkauf einer Immobilie kann der Käufer in den bestehenden Darlehensvertrag eintreten und damit Schuldner des Darlehens werden.
Ein rechtlicher Vorgang, bei dem ein neuer Darlehensnehmer alle Rechte und Pflichten aus einem bestehenden Darlehensvertrag übernimmt.
Der Zinssatz, mit dem ein Darlehen verzinst wird.
Bei vermieteten Immobilien können die gezahlten Schuldzinsen als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz wird zwischen zwei Arten von Sondereigentum unterschieden:
Das exklusive Nutzungsrecht an Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums, das einem bestimmten Eigentümer zugewiesen wird.
Der Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens fest vereinbart ist.
Eine zusätzliche Zahlung über die vereinbarte Darlehensrate hinaus.
Maßnahmen zur Unterstützung von Immobilienbesitzern, die aus vier Säulen bestehen:
Ein Instrument der Banken zur Steuerung ihres Kreditportfolios.
Eine Regelung im Darlehensvertrag, die dem Kreditgeber erlaubt, Kredite oder Teile davon weiterzuverkaufen oder Unterbeteiligungen einzuräumen.
Ein Zuschlag, den Banken für den zusätzlichen Aufwand erheben, wenn ein Darlehen in mehreren Teilbeträgen (z. B. nach Baufortschritt) ausgezahlt wird.
Kosten: Zwischen 50 und 100 EUR, abhängig vom Kreditinstitut. Manche Banken verzichten darauf.
Das Sondereigentum an Räumen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden (z. B. Kellerräume, Gewerberäume).
Merkmal: Steht immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
Eine Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird.
Die regelmäßige Zahlung zur Rückführung des Darlehensbetrags.
Einfluss: Die Höhe der Tilgung bestimmt die Kreditrate und die Gesamtlaufzeit des Darlehens.
Eine Vereinbarung, bei der die Rückzahlung des Darlehensbetrags ausgesetzt wird.
Eine Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und dem Darlehensnehmer, bei der die Rückzahlung des Darlehensbetrags (Tilgung) erst nach einer festgelegten Frist nach Auszahlung des Darlehens beginnt.
Verwendung: Häufig bei Baufinanzierungen, um die finanzielle Belastung in der Bauphase zu reduzieren.
Eine zeitliche Übersicht, die den Verlauf eines Darlehens von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung darstellt.
Ein Ersatz für die direkte Tilgung eines Darlehens, der bei Tilgungsaussetzungen verwendet wird.
Die Art und Weise, wie und wann Tilgungszahlungen auf die Restschuld angerechnet werden.
Beispiel: Bei einer „sofortigen Tilgungsverrechnung“ wird jede Zahlung unmittelbar nach Eingang mit der Restschuld verrechnet.
Eine Zahlung, die an einen vertrauenswürdigen Dritten (Treuhänder, z. B. Notar) erfolgt, bevor alle Auflagen erfüllt sind (z. B. Eintragung der Grundschuld).
Funktion: Der Treuhänder gibt die Gelder erst an den endgültigen Empfänger weiter, wenn alle gestellten Bedingungen erfüllt sind.
Der Wechsel des Darlehensgebers durch Rückführung eines bestehenden Darlehens und Aufnahme eines neuen Darlehens bei einem anderen Kreditinstitut.
Eine Bescheinigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer für eine Immobilie bezahlt wurde.
Notwendigkeit: Wird für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch benötigt.
Der Wert einer Immobilie, der den Preis beschreibt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Zeitpunkt der Bewertung erzielbar wäre.
Bedeutung: Dient als Grundlage für die Kreditvergabe oder den Verkauf.
Ein Zinssatz, der während der Laufzeit des Darlehens vom Darlehensgeber geändert werden kann.
Eine Entschädigung, die Banken verlangen, wenn ein Darlehensnehmer sein Darlehen vor Ablauf der ersten 10 Jahre der Sollzinsbindung vorzeitig zurückzahlt.
Eine Möglichkeit, sich gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls abzusichern.
Ein Kredit, der gewährt wird, bevor ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
Ein Recht, das es dem Begünstigten ermöglicht, eine Immobilie zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, die der Verkäufer mit einem Dritten ausgehandelt hat.
Ein Recht, das es einer Person erlaubt, ein fremdes Grundstück zu überqueren oder zu nutzen.
Ein Verfahren zur Bestimmung des Verkehrs- und Beleihungswertes einer Immobilie.
Die Wohnfläche ist ein wesentlicher Bestandteil bei Bauanträgen und Finanzierungsanfragen.
Ein Recht zugunsten eines Dritten, das die uneingeschränkte Nutzung einer Immobilie ermöglicht.
Merkmale:
Staatliche und regionale Unterstützung für den Wohnungsbau.
Eine staatliche Prämie für Einzahlungen auf einen Bausparvertrag.
Das Wohnungseigentum umfasst zwei Bestandteile:
Die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum.
Das Entgelt, das der Darlehensnehmer für die Nutzung des Darlehens an den Darlehensgeber zahlt.
Ein langfristiges Darlehen, bei dem während der Laufzeit nur die Zinsen gezahlt werden.
Zusätzliche Sicherheiten, die verlangt werden, wenn:
Die Auszahlung eines Bausparvertrags, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind:
Ein gesetzlich geregeltes Verfahren, um private Forderungen gegenüber einem Schuldner durchzusetzen.
Ziel: Sicherstellung der Begleichung ausstehender Zahlungen durch Pfändung oder Versteigerung.
Ein kurzfristiger Kredit, der zur Überbrückung eines zeitweiligen Finanzierungsbedarfs dient.
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